ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR EUROPOWER GENERATOREN bv


Artikel 1. Allgemeines
Für alle Angebote, Verkäufe und Verträge von Europower Generators bv, mit Sitz in 3850 Nieuwerkerken, Belgien, Industriezone 1019, Tegelrijstraat 175 mit der Unternehmensnummer BE 0429.593.895, gelten die folgenden Bedingungen. Europower Generators bv geht davon aus, dass diese Bedingungen dem Käufer bekannt sind und von ihm akzeptiert werden. Die Bestellung des Käufers gilt als Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Europower Generators bv. Sofern nicht besonders erwähnt, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen strikt, trotz aller gegenteiligen Hinweise auf den Dokumenten des Käufers. Alle Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ungültig, es sei denn, diese Abweichungen wurden vorher schriftlich von Europower Generators bv genehmigt. Bei Konflikten haben die folgenden Bedingungen Vorrang. Die Ungültigkeit eines Artikels oder einer Klausel hat nicht die Ungültigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Artikel 2. Angebote - Auftragsbestätigungen
Alle von Europower Generators bv erstellten Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Angebote können von Europower Generators bv bis zur Annahme durch den Käufer widerrufen werden und erlöschen automatisch einen Monat nach dem darin angegebenen Datum, sofern nicht auf dem Angebot eine andere Frist angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist hat Europower Generators bv das Recht, den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen oder dessen Bedingungen zu ändern. Jeder übermittelte Auftrag verpflichtet den Käufer, verpflichtet Europower Generators bv aber erst nach schriftlicher Bestätigung.

Artikel 3. Lieferfristen
Die Lieferfristen werden von Europower Generators bv nur durch Angabe mitgeteilt und werden so weit wie möglich respektiert. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annullierung der Bestellung, zum Abbruch des Verkaufs, zur Minderung des Preises oder zu einem Anspruch auf Schadenersatz, gleich welcher Art. Europower Generators bv ist berechtigt, eine Teillieferung in Rechnung zu stellen, worunter auch die Lieferung im Rahmen einer Sammelbestellung zu verstehen ist, und die Bestimmungen von Artikel 10 finden hierauf Anwendung. Bei Zahlungsverzug können weitere Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung ausgesetzt werden.

Artikel 4. Stornierung
Jede Stornierung der Bestellung bedarf der Schriftform und ist nur nach schriftlicher Annahme durch Europower Generators bv gültig. Im Falle einer Stornierung der Bestellung schuldet der Käufer Europower Generators bv neben der Erstattung der von Europower Generators bv aufgewendeten Kosten einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 25 % des Kaufpreises, mindestens jedoch € 100,- pro Stornierung.

Artikel 5. Höhere Gewalt
Im Falle von Arbeitsunterbrechungen, unverschuldeten Umständen, Zufall und/oder behördlichen Maßnahmen ist Europower Generators bv von der Verpflichtung zur Lieferung und/oder Leistung befreit. Als Arbeitsunterbrechungen gelten auch Unzulänglichkeiten der Lieferanten von Europower Generators bv, aus welchem Grund auch immer (Materialmangel, Versandprobleme, ...). Europower Generators bv hat die Wahl zwischen einem Rücktritt vom Vertrag von Rechts wegen ohne Schadenersatz und andererseits einer Verlängerung der Liefer- und/oder Leistungsfrist, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadenersatz hat. 

Artikel 6. Preise
Der Preis ist der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis. Die angegebenen Preise sind in Euro angegeben.

Artikel 7. Haftung
Alle Informationen, die Europower Generators bv in Bezug auf die angebotenen oder verkauften Waren erteilt, werden in gutem Glauben mitgeteilt. In keinem Fall kann Europower Generators bv haftbar gemacht werden oder zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden für falsche Informationen, die sie in Bezug auf den Inhalt, die Qualität, die Menge und die allgemeine Beschreibung der angebotenen oder verkauften Ware mitgeteilt hat.

Artikel 8. Reklamationen
Eventuelle Reklamationen, Beanstandungen, Streitigkeiten und Proteste bezüglich der Waren sind nur schriftlich und per Einschreiben innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung zulässig. Nach dieser Frist von acht Tagen wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gelieferte Ware akzeptiert und Reklamationen werden nicht mehr angenommen. Nach der Inbetriebnahme, Verarbeitung, Anpassung oder Lieferung der gesamten oder eines Teils der Lieferung an Dritte werden von Europower Generators bv keine Reklamationen mehr angenommen. Waren können nicht ohne vorheriges Einverständnis zurückgeschickt werden. Falls Europower Generators bv mit einer Rücksendung nicht einverstanden ist, aber beschließt, die Ware anzunehmen, geschieht dies immer unter Vorbehalt aller Rechte und auf Rechnung des Käufers. Die Ware wird von Europower Generators bv auf Rechnung und Risiko des Käufers gelagert. Alle Reklamationen bezüglich einer Rechnung sind nur zulässig, wenn sie schriftlich und per Einschreiben innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Käufer diese Rechnung akzeptiert hat. Jede Reklamation wegen Nichtkonformität ist in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag für die betreffenden Waren beschränkt und schließt jede Form von Schadenersatz aus.

Artikel 9. Annahme
Bei der Lieferung muss der Käufer die Ware sofort und gründlich prüfen. Der Käufer hat bei der Lieferung zu prüfen, ob die gelieferte Ware frei von Schäden ist und mit der bestellten Ware übereinstimmt und die Unterschrift auf der Packliste und dem Lieferschein dient als Bestätigung, dass keine Abweichung zwischen der bestellten und der gelieferten Ware vorliegt. Jede Nichtübereinstimmung muss auf der Packliste und dem Lieferschein vermerkt werden und muss innerhalb von acht Tagen an Europower Generators bv gemeldet werden, wie in Artikel 8 angegeben. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die endgültige und unwiderlegbare Annahme, dass die gelieferten Waren in Ordnung und frei von sichtbaren Mängeln sind und die Waren als angenommen gelten.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Lieferung hat Europower Generators bv das Recht, die Lieferung zu ersetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass dies zu Schadenersatzansprüchen führt. 

Artikel 10. Zahlung
Europower Generators bv behält sich das Recht vor, bei Abschluss eines jeden Vertrages eine Vorauszahlung von mindestens 20% zu verlangen. Alle Rechnungen sind nach dem Gesetz sofort nach Erhalt der Rechnung in bar auf das Bankkonto von Europower Generators bv zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Nichtbezahlung der Rechnung am Fälligkeitstag erhöht sich der Rechnungsbetrag um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von € 100,- pro Rechnung, was dem Schaden entspricht, der Europower Generators bv durch die verspätete Zahlung und die Verwaltungskosten entsteht. In jedem Fall behält sich die Europower Generators bv das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn sie diesen nachweisen kann. Darüber hinaus werden Zinsen in Höhe von 12% p.a. fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Hauptsumme, der Schadenersatz und die Zinsen sind von Rechts wegen fällig, ohne dass es eines Nachweises der Nichtbezahlung bedarf. Wird eine einzelne Rechnung am Fälligkeitstag nicht bezahlt, wird der Saldo aller anderen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen von Rechts wegen sofort fällig. Die Nichtbezahlung einer einzigen Rechnung am Fälligkeitstag gibt Europower Generators bv das Recht, alle laufenden Verträge von Rechts wegen aufzulösen. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der Verkauf von Rechts wegen und ohne Ankündigung per Einschreiben aufgelöst werden. Je nach den Umständen, insbesondere wenn Europower Generators bv eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers feststellt, ist Europower Generators bv berechtigt, alle finanziellen Garantien zu verlangen, die für die vollständige Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sind. Dieses Ersuchen kann vor oder nach der Lieferung oder jederzeit während der Ausführung des Vertrages gestellt werden. Wenn die geforderten Sicherheiten vom Käufer nicht gestellt werden, ist Europower Generators bv berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen und sich auf die Auflösung des Vertrages ganz oder teilweise zu berufen. Wenn das Vertrauen von Europower Generators bv in die Kreditwürdigkeit des Käufers durch Ereignisse beeinträchtigt wird, die das Vertrauen in die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Verpflichtungen durch den Käufer in Frage stellen und/oder unmöglich machen, behält sich Europower Generators bv das Recht vor, auch wenn die Ware bereits ganz oder teilweise versandt wurde, den Auftrag ganz oder teilweise auszusetzen und vom Käufer entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Wenn der Käufer dies verweigert, behält sich Europower Generators bv das Recht vor, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz.

Artikel 11. Eigentumsvorbehalt
Solange der Käufer nicht alle seine Verpflichtungen erfüllt und insbesondere seine Schulden bezahlt hat, bleiben die von Europower Generators bv transportierten Waren Eigentum von Europower Generators bv. Folglich bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Hauptsumme, Kosten und Zinsen sein Eigentum.

Artikel 12. Service
Europower Generators bv hat eine Serviceverpflichtung von zehn Jahren auf die gelieferten Waren, was bedeutet, dass die gelieferten Waren während dieses Zeitraums funktionsfähig gehalten werden können, vorausgesetzt, dass die Erwartungen der normalen Lebensdauer nicht überschritten werden. Europower Generators bv übernimmt diese Servicegarantie durch die Lieferung von Ersatzteilen, Austauschteilen oder den vollständigen Ersatz eines im Sinne der Funktionalität identischen Produkts, sofern an der gelieferten Ware keine Änderungen oder Auswechslungen vorgenommen werden, die die Funktionalität der Ware oder eines anderen direkt oder indirekt mit der Ware verbundenen Teils oder Systems beeinflussen könnten.

Im Falle eines Rechtsstreits sind die Gerichte in Hasselt, Belgien, ausschließlich zuständig.